Für den Raubüberfall auf Dieter Bohlen verurteilten die Richter die 18 und 19 Jahre alten Täter Tom F. und Osman Z. zu je drei Jahren Jugendhaft wegen schwerer räuberischer Erpressung. Der Richter ließ in seiner Urteilsverkündung lauten, dass er bei den beiden Tätern eine große kriminelle Energie und ein "erhebliches Stehvermögen" bei der Ausführung der Tat gesehen habe. Es sei kein Unterschied gemacht worden, weil ein Prominenter (Dieter Bohlen) betroffen sei.
Mittwoch, 31. Oktober 2007
Drei Jahre Haft für Bohlen-Täter
Eingestellt von Sarah um Mittwoch, Oktober 31, 2007
Labels: Dieter Bohlen, Gefängnis, Gericht, Raub
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